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WAS TUN NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

  •   Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab!
  •   Wenden Sie sich direkt an einen Verkehrsanwalt Ihrer Wahl, denn mögliche
      Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung
      durchgesetzt werden.
  •   Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden,
      erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte,
      die selbst mit der Versicherung des Unfallgegners verhandeln.
  •   Falls die Versicherung des Unfallgegners Kontakt mit Ihnen aufnimmt,
      verweisen Sie die Versicherung an Ihren Verkehrsanwalt.
  •   Sie haben das Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl. Die Kosten des
      Verkehrsanwalts muss - bis auf extreme Ausnahmen - die Versicherung
      des schuldigen Unfallgegners zahlen.
  •   Der Verkehrsanwalt hilft Ihnen kompetent bei
    •   der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen,
    •   der Sicherung der Beweise
    •   der Feststellung des Schadenumfanges
    •   Fragen der Wertminderung und der Reparaturkosten
    •   der Auswahl eines Gutachters und den Kosten des Gutachtens
  •   Bei Unfallverletzungen setzt sich der Verkehrsanwalt für die Durchsetzung
      Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall,
      Haushaltsführungschaden und sonstiger weiterer verletzungsbedingter
      Schäden ein.

Unser Ziel ist die kompetente Rechtsberatung und Vertretung in allen Verkehrsstreitfragen - auch für Sie!
Hier finden Anspruchsteller einen Online-Fragebogen für eine Erstkontaktierung bei einem Verkehrsunfall.
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Rechtsanwältinnen
Geyer & Drabe
 
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